Wir bietet Ihnen ein umfassendes Spektrum an moderner Diagnostik und Therapie an. Selbstverständlich orientieren wir uns dabei immer an den neusten medizinischen Erkenntnissen und Studien wie beispielsweise im Bereich der Impfempfehlungen. Bei dem Impf-Angebot orientieren wir uns an den offiziellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und der Fachinfo. Eine Übersicht aller Leistungen finden Sie hier. Beachten Sie bitte, dass manche Leistungen als IGeL* (individuelle Gesundheitsleitung) ausgewiesen sind und somit zuzahlungspflichtig sind.
Hausärztliche Betreuung von Neugeborenen, Säuglingen, Klein- und Schulkindern sowie Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag | |
Hörtest nach den neusten Vorschriften des GBA | |
Sehtest | |
Basislabor: Stuhl-, Urin-, Blutuntersuchungen, Rachenabstrich, Augenabstriche, Hautabstriche | |
Im eigenen Labor: Blutbild, CRP, Urin, Rachenabstrich | |
Ultraschalluntersuchungen: Hüfte, Bauch, Gehirn, Weichteile, Wirbelkanal | |
EKG, Blutdruckmessung | |
Vorsorgeuntersuchungen von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr | |
Entwicklungsdiagnostik | |
Schutzimpfungen, Reiseimpfungen, Elternimpfungen einschließlich Impfberatung nach der STIKO | |
Gesundheitsuntersuchungen/-atteste, Kindergarten-, Schul- und Sportuntersuchungen | |
Allergiediagnostik (ImmunoCAP, Pricktest, Epikutantest, Intrakutantest, Allergie-Fragebogen) | |
Hyposensibilisierung gegen Gräser, Baumpollen sowie Hausstaubmilben nach neuster Studienlage |
Erweiterte Neugeborenenvorsorgen: Ultraschallscreening der Nieren und ableitenden Harnwege | |
Ultraschallscreening des Gehirns | |
Sehtest mittels Vision Screener® | |
Melanomvorsorge: Dokumentation und Vermessung von Leberflecken, Muttermalen etc. | |
Reiseimpfungen und Reiseimpfberatungen | |
Akupunktur und Moxibustion |
*) Informationen:
Die gesetzlichen Krankenkassen sind durch den Gesetzgeber verpflichtet worden, nur eine ausreichende und notwendige Versorgung der Patienten mit Gesundheitsleistungen zu erstatten. Darüber hinaus sind viele Untersuchungen und Behandlungen sehr sinnvoll und tragen zu Ihrer Gesundheit bei. Trotzdem werden diese Maßnahmen von den Kassen nicht mehr bezahlt. Ärzte können ihren gesetzlich krankenversicherten Patienten jedoch so genannte "Individuelle Gesundheitsleistungen" (abgekürzt IGeL) anbieten. Diese sinnvollen Leistungen müssen von den Patienten selbst bezahlt werden.